Taufen
Für Taufen bestehen für Sie in der Klosterkirche Riddagshausen die verschiedensten Möglichkeiten und Formen. In der Klosterkirche – am alten Taufstein von 1562 oder im Hohen Chor – in der Frauenkapelle – die auch die alte Taufkapelle der Klosterkirche ist. In einem eigenen Taufgottesdienst für Ihre Taufgesellschaft, im Sonntagsgottesdienst mit der Gemeinde oder im Anschluss daran.
Der Ort richtet sich nach Ihren Wünschen sowie den übrigen Veranstaltungen in der Klosterkirche. Die üblichen Taufzeiten sind samstags um 12, 14 oder 16 Uhr in der Frauenkapelle (oder Klosterkirche), sonntags um 11 Uhr im Sonntagsgottesdienst in der Klosterkirche oder direkt im Anschluss an den Gottesdienst um 12:30 Uhr.
Sprechen Sie gerne Pfarramtssekretärin Britta van Schaik zur Terminabsprache an.
Nach der Ansprache folgt ein weiteres Lied oder Musik. Danach schließt sich die Lesung des Taufbefehls an und gemeinsam wird das Glaubensbekenntnis gesprochen. Dann werden Sie als Eltern und die Paten nach Ihrer Bereitschaft gefragt, Ihr Kind auf seinem Lebensweg und auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Im Anschluss daran wird Wasser ins Taufbecken gegossen, Pate oder Patin tragen das Kind zur Taufe und ihr Kind wird getauft. Nach einem weiteren Lied oder Musik schließt der Gottesdienst mit Gebet, Segen und Orgelnachspiel ab.
Der Taufgottesdienst dauert 30–40 Minuten.
Es gibt viele Möglichkeiten für Eltern und Paten und Geschwister im Rahmen des Taufgottesdienstes mitzuwirken. Durch Gebete, Wünsche, Gestaltung der Taufkerze, Eingießen des Taufwassers oder Musik. Für Absprachen ist das Taufgespräch der richtige Ort.
So sieht ein Zitat aus:
„Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“
(Matthäus 28,18-20)
Die Taufe geschieht mit Wasser im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. In dieser Form ist die Taufe in allen christlichen Kirchen anerkannt. Mit der Taufe wird man Christin oder Christ. Jesus selbst hat sich von Johannes dem Täufer im Jordan taufen lassen. Seitdem werden alle Menschen, Kinder ebenso wie Erwachsene, durch die Taufe in die christliche Gemeinde aufgenommen. Dabei handeln wir im Auftrag Jesu, der spricht:
“Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.”
(Matthäus 28,18-20)
Die Taufe ist eine symbolische Wiedergeburt: Das, was uns von Gott und von unseren Mitmenschen trennt, wird im Wasser der Taufe ertränkt. Ein neuer Mensch steigt aus der Taufe.
So heißt es im Römerbrief:
„Durch die Taufe sind wir mit Christus gestorben und sind daher auch mit ihm begraben worden. Weil nun aber Christus durch die unvergleichlich herrliche Macht des Vaters von den Toten auferstanden ist, ist auch unser Leben neu geworden, und das bedeutet: Wir sollen jetzt ein neues Leben führen.“
(Römer 6,4)
Wir benötigen eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes oder die Kopie „für religiöse Zwecke“, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes vom Standesamt erhalten haben.
Weiterhin benötigen wir Name und Anschrift der Paten, sowie deren Patenscheine. Die Patenscheine bekommen die Paten auf Anfrage von ihrem zuständigen Pfarramt. Stammen die Paten aus unserer Gemeinde, ist kein Patenschein nötig. Zur Taufe eines Kindes brauchen Sie mindestens einen Paten, der Mitglied der evangelischen Kirche sein muss.
Sollten Sie nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde sein, brauchen wir eine Abmeldebescheinigung („Dimissoriale“) für Ihr Kind von der Gemeinde, in der Sie mit erstem Wohnsitz gemeldet oder in die Sie umgepfarrt sind. Hierfür brauchen Sie meist nur in Ihrem zuständigen Gemeindebüro anzurufen und können sie dort abholen oder bekommen sie zugeschickt. Als Gemeindeglied der Kirchengemeinde Riddagshausen-Gliesmarode brauchen Sie keine Abmeldebescheinigung.
Sie wählen für Ihr Kind ein Bibelwort aus, den Taufspruch, über den im Taufgottesdienst auch gepredigt wird. Eine erste Hilfe bei der Taufspruchsuche kann auch das Taufportal der EKD sein.
www.taufspruch.de
Wenn Sie die Taufe in ihrem Stammbuch beurkundet haben möchten, brauchen wir ein Original der Geburtsurkunde aus dem Stammbuch oder das Stammbuch selbst. Eine Schmuckurkunde über die Taufe bekommen Sie in jedem Fall.
Gerne können Sie den Taufstein und das Taufbecken mit Blumen schmücken und auch einen Strauß oder ein Blumengesteck für den Altar auswählen. Wenn Sie Blumen mitbringen oder liefern lassen wollen, setzen Sie sich bitte mit unserer Kirchenvögtin Daniela Schweer in Verbindung – oder, noch einfacher: Sie kommen am Sonntag vorher in den Gottesdienst und können dann alles mit ihm besprechen!
Zur Vorbereitung der Taufe treffen Sie sich einige Wochen vor dem Tauftermin zu einem Taufgespräch mit dem Pfarrer, der die Taufe übernehmen wird. Im Taufgespräch geht es um den Ablauf der Taufe, Ihre Wünsche für den Gottesdienst und um eine mögliche Beteiligung der Paten, von Freunden oder Familienmitgliedern am Taufgottesdienst. Bei Taufen durch den Pfarrer der Klosterkirche vereinbart Pfarramtssekretärin Britta van Schaik den Termin für das Taufgespräch im Rahmen der Anmeldung der Taufe. Sollten Sie Ihren eigenen Pfarrer mitbringen wollen, ist dies natürlich auch möglich. Das Taufgespräch vereinbaren Sie dann direkt untereinander. Sollten beide Möglichkeiten nicht bestehen, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach einem Pfarrer oder einer Pfarrerin für Ihre Tauffeier.
In jedem Taufgottesdienst wird am Ausgang eine Kollekte für soziale, diakonische und allgemeine Aufgaben der Klosterkirche gesammelt. Die Kollekte Ihrer Taufe kommt unterschiedlichen Projekten zugute – z.B. dem Erhalt der Klosterkirche, der Kirchenmusik, dem Klostergarten oder der Arbeit mit Kindern. Gern stellen wir Ihnen oder Ihren Gästen auch eine Spendenbescheinigung aus.
Die Gebührenordnung für die Nutzung unserer Kirchengebäude erfahren Sie bei der Kontaktaufnahme mit unserem Pfarrbüro.
Auf dem gesamten Klosterareal gilt absolutes Halteverbot. Einzige Ausnahme ist das Brautauto, dass direkt vor den Stufen der Klosterkirche stehen darf. Einstellplätze für Ihre Gäste finden sich in ca. 150 Meter Entfernung zur Klosterkirche an der Ebertallee. Ein großer Parkplatz in ca. 250 Meter Entfernung am Gänsekamp. Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin.
Trauung
Wenn Sie über eine kirchliche Trauung nachdenken, spielen wahrscheinlich verschiedene Beweggründe eine Rolle, die alle ihr Recht haben und wichtig sind. Die kirchliche Trauung gilt als die „eigentliche“ Hochzeit im Vergleich zur schlichten und kurzen standesamtlichen Trauung. Festliche Orgelmusik, ein persönlicher Gottesdienst mit stimmungsvoller Musik im wunderschönen Raum der Klosterkirche gibt Ihrer Hochzeit einen festlichen Rahmen.
Zugleich ist dieses Fest in der Kirche Ausdruck Ihrer Liebe zueinander, Ihrer Hoffnungen und Wünsche für Ihre Ehe – und Gelegenheit für Ihre Familie, Freunde und Gäste, ihre Freude und ihr Glück mit Ihnen zu teilen.
Indem die Hochzeit in der Kirche ihren Anfang nimmt, bringen Sie auch zum Ausdruck, dass Sie nicht alles, was es zum Gelingen einer Ehe braucht, von sich und ihrem Partner erwarten. Sie bitten in diesem Gottesdienst Gott um den Segen für Ihre Ehe.
Die Trauung findet in der Regel im Hohen Chor, manchmal auch im Hauptschiff der Klosterkirche oder bei kleinen Traugesellschaften in der Frauenkapelle statt. Der Ort richtet sich nach Ihren Wünschen sowie den übrigen Veranstaltungen in der Klosterkirche. Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, wie der Gottesdienst am Sonntag. Mit dem Unterschied, dass hier Ihr Treueversprechen und Ihre Bitte um Gottes Segen für Ihre Ehe im Mittelpunkt stehen.
Die Trauung beginnt mit Orgelmusik und dem Einzug. Es folgen eine Begrüßung und Gebet und ein Lied oder Musik. Daran schließt die Ansprache bzw. Traupredigt zu Ihrem Trauspruch an, den Sie sich aus der Bibel ausgewählt haben. Nach einem weiteren Lied oder Musikstück folgen biblische Lesungen, die Liebe und Partnerschaft zum Thema haben.
Die eigentliche Trauhandlung besteht aus dem Traubekenntnis oder Trauversprechen (über die verschiedenen Möglichkeiten sprechen Sie beim Traugespräch) und Sie knien zur Segnung vor dem Traualtar nieder. Dann folgt der Ringwechsel (und das Kussgeben).
Nach einem weiteren Lied oder Musikstück endet der Traugottesdienst mit dem Schlussgebet, Fürbitten (bei denen gerne auch Trauzeugen, Geschwister, Verwandte und Freunde mitwirken können), dem Vaterunser und dem Segen. Nach dem Segen ziehen Sie zu Orgelmusik aus der Kirche aus. Am Ausgang bitten wir Sie, sich in unser Hochzeitsbuch einzutragen. Der Traugottesdienst dauert ca. 45 Minuten.
Wir möchten, dass Ihr Traugottesdienst zu einem unvergesslichen Erlebnis für Sie wird und Ihren Vorstellungen entspricht. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es viele. Im Traugespräch können wir darüber gerne ins Gespräch kommen.
Trauungen finden in der Klosterkirche zu folgenden Zeiten statt:
Samstag um 11 Uhr, 13 Uhr und 15 Uhr.
Freitag um 13 Uhr und 15 Uhr.
Für die kirchliche Trauung muss mindestens eine(r) von Ihnen Mitglied der evangelischen Kirche sein. Wenn Sie nicht zu unserer Gemeinde gehören, brauchen Sie eine Abmeldebescheinigung (“Dimissoriale”) von der Kirchengemeinde, in der Sie mit erstem Wohnsitz gemeldet oder in die Sie umgepfarrt sind. Dazu müssen Sie meist nur in Ihrem zuständigen Gemeindebüro anrufen oder schauen auf der Homepage der Landeskirche.
www.landeskirche-braunschweig.de/alleanschriften.html
Außerdem brauchen wir Ihre standesamtliche Heiratsurkunde. Sie erhalten bei der standesamtlichen Eheschließung eine gesonderte Ausfertigung – meist überschrieben mit „für kirchliche Zwecke“. Auf dieser Heiratsurkunde beurkunden wir Ihnen rückseitig auch die kirchliche Trauung. Natürlich erhalten Sie außerdem eine Schmuckurkunde über Ihre Trauung.
Änlässlich Ihrer Trauung wählen Sie für sich ein Bibelwort aus, den Trauspruch. Dieser Trauspruch ist bei Ihrer Trauung auch Grundlage der Predigt. Gerne können Sie in Ihrer Vorbereitung auf das Traugespräch schon einmal nach einem für Sie passenden Trauspruch suchen. Eine erste Hilfe bei der Trauspruchsuche kann auch das Trauportal der EKD sein.
www.trauspruch.de
Fotografieren und Filmen ist in der Klosterkirche generell erlaubt. Allerdings ist es so, dass zu viele blitzende Gottesdienstbesucher die professionellen Bilder des vom Brautpaar engagierten Fotografen beeinträchtigen und dazu auch stören können. Bewährt hat es sich, die Traugemeinde zu bitten, die Arbeit den Fotografen zu überlassen und selbst aktiv am Gottesdienst teilzunehmen.
Über die musikalische Gestaltung reden Sie natürlich im Traugespräch. Die Lieder und von Ihnen gewünschten Musikstücke spielt in der Regel Kantor Hans-Dieter Karras an der Orgel. Natürlich ist es auch möglich, dass Sie oder Ihre Angehörigen Musiker engagieren, die bei Ihrer Hochzeit singen oder musizieren. Bitte sprechen Sie Kantor Karras und Ihren Pfarrer in allen Fragen, die die Musik betreffen, gerne an. Hinweisen möchten wir Sie darauf, dass elektronisch verstärkte Musik oder die Wiedergabe von Musikaufnahmen in der Klosterkirche wegen des besonderen Raumklangs akustisch problematisch und nicht erwünscht ist.
In der Klosterkirche ist es üblich, dass das Brautpaar den Altarschmuck für die Trauung selbst zusammenstellt. Wir bitten Sie, rechtzeitig mit einem Blumengeschäft Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen. Bewährte Blumengeschäfte und Gestaltungstipps, aber auch gewissen Auflagen gibt Ihnen gerne unsere Kirchenvögtin Daniela Schweer. Die Blumen, die auf dem Altar stehen, sind übrigens traditionell ein Geschenk an Gott und sollten daher nicht als anderweitige Deko verwendet werden.
Leider können in der Kirche selbst keine Blumen gestreut werden: Die Kirche ist mit Naturstein ausgelegt – die Blüten geben hässliche Flecken – außerdem lassen sie sich nicht mehr auffegen. Auch vom Streuen von Kunstblüten in der Kirche bitten wir Sie abzusehen. Vor der Kirchentür können Ihre Blumenkinder aber gerne und reichlich echte Blumen und Blüten streuen.
Ein Sektempfang an der Klosterkirche ist leider nicht möglich.
In jedem Traugottesdienst wird am Ausgang eine Kollekte für soziale, diakonische und allgemeine Aufgaben der Klosterkirche gesammelt. Die Kollekte Ihrer Trauung kommt unterschiedlichen Projekten zugute – z.B. dem Erhalt der Klosterkirche, der Kirchenmusik, dem Klostergarten oder der Arbeit mit Kindern. Gern stellen wir Ihnen oder Ihren Gästen auch eine Spendenbescheinigung aus.
Die Gebührenordnung für die Nutzung unserer Kirchengebäude erfahren Sie bei der Kontaktaufnahme mit unserem Pfarrbüro.
Mit dem Pfarrer, den Sie um die Trauung bitten – führen Sie einige Wochen vor Ihrer Hochzeit ein Traugespräch, in dem Sie sich kennenlernen, gemeinsam den Traugottesdienst vorbereiten und Fragen zu Ihrer Hochzeit besprechen. Bei Trauungen durch Pfarrer Ulf Weber, vereinbart Pfarramtssekretärin Britta van Schaik ca. zwei Monate vor der Trauung einen Termin für das Traugespräch und sendet Ihnen ein Schreiben mit Tipps und Hinweisen zu. Sollten Sie Ihren eigenen Pfarrer mitbringen wollen, ist dies natürlich auch möglich. Sollten beide Möglichkeiten nicht bestehen, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach einem Pfarrer oder einer Pfarrerin für Ihre Trauung.
Auf dem gesamten Klosterareal gilt absolutes Halteverbot. Einzige Ausnahme ist das Brautauto das direkt vor den Stufen der Klosterkirche stehen darf. Einstellplätze für Ihre Gäste finden sich in ca. 150 Meter Entfernung zur Klosterkirche an der Ebertallee. Ein großer Parkplatz in ca. 250 Meter Entfernung am Gänsekamp. Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin.